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Kaffeesteuer

Die Geschichte der Kaffeesteuer in Deutschland beginnt zur Zeit des Alten Fritz. Friedrich der Große führte 1781 das staatliche Kaffeemonopol ein. Damals stieg der Kaffeekonsum stark an und der Staat nutzte dies als Einnahmequelle. Kaffee unterlag dem Einfuhrzoll und dies blieb lange die gängige Form der Abgabe. Die Steuer erfuhr weiterhin in verschiedenen historischen Epochen immer wieder Änderungen. Die Kaffeesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Fiskus: Sie spült jährlich etwa eine Milliarde Euro in die öffentlichen Kassen. Wer Kaffee für den Eigenverbrauch im Einzelhandel kauft, muss sich jedoch keine Sorgen machen, zum Steuerhinterzieher zu werden. Auch wer den Kaffee zum Selbstkonsum im Internet bestellt, ist steuertechnisch auf der sicheren Seite. Denn Anbauer, Verarbeiter, Verkäufer und Versandhandel sind dafür verantwortlich, die Steuer bei einer Lieferung an private Endverbraucher an das Finanzamt zu entrichten. Deutschland gehört zu den wenigen europäischen Staaten, in denen eine Kaffeesteuer gilt. Das führt auch in der Gegenwart noch zu einigen Tendenzen, die zum Schmunzeln reizen. Folgt man zum Beispiel den reinen Mengenangaben, trinken die Menschen im Großherzogtum Luxemburg von allen Europäern am meisten von dem heißen, schwarzen Genuss: 25,6 Kilogramm Rohkaffee pro Jahr. Das ist kaum zu glauben, sind doch auch die Deutschen große Kaffeeliebhaber, ganz zu schweigen von den Finnen. Die Erklärung für den Kaffee-Europameister Luxemburg führt zu einem Satz, den man dem früheren britischen Premierminister Winston Churchill zuschreibt: Glaube nur Statistiken, die du selbst gefälscht hast. Da es in Luxemburg keine Kaffeesteuer gibt, decken sich die deutschen Nachbarn gern dort damit ein, denn er ist im Großherzogtum preiswerter. Selbst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es Oasen, in denen die Kaffeesteuer nicht erhoben wird. Auf der Nordseeinsel Helgoland und in der Gemeinde Büsingen. Letztere ist komplett vom Hoheitsgebiet der Schweiz umschlossen, gehört aber zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Diese Sonderstellung macht die Kommune zur kaffeesteuerfreien Zone.

In welchen Ländern gibt es die Kaffeesteuer?

Steuergegenstand im Kaffeesteuerrecht

Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee.

Röstkaffee

Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann. (§ 1 Abs. 3 KaffeeStG).

Löslicher Kaffee

Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können,  (§ 1 Abs. 4 KaffeeStG). Die Kaffeemenge für löslichen Kaffee in Form von flüssigen Auszügen, Essenzen und Konzentraten bestimmt sich nach der Trockenmasse (§ 2 Abs. 1 KaffeeStV).Kann nicht festgestellt werden, ob die Ware Röstkaffee oder löslicher Kaffee ist, ist sie im Zweifel als löslicher Kaffee einzuordnen (§ 2 Abs. 1 KaffeeStV). Die rohen Kaffeebohnen (Rohkaffee) unterliegen nicht der Kaffeesteuer.

Kaffeehaltige Waren

Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 10 bis 900 Gramm Kaffee enthalten. Waren mit einem geringeren Kaffeegehalt werden vom Kaffeesteuerrecht nicht erfasst. Waren mit einem höheren Kaffeeanteil werden als Kaffee besteuert. Kaffeehaltige Waren sind zum Beispiel Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait oder kaffeehaltige Waren aus dem Süßwarenbereich (§ 1 Abs. 5 KaffeeStG).

Während gerösteter und löslicher Kaffee im deutschen Steuergebiet stets Steuergegenstände sind, gilt dies für kaffeehaltige Waren nur im Falle des Beförderns aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise der Einfuhr aus Drittländern oder Drittgebieten (§ 1 Abs. 1 KaffeeStG). Dies dient der Gleichbehandlung mit im deutschen Steuergebiet hergestellten kaffeehaltigen Waren. Diese werden nämlich aus bereits versteuertem Kaffee hergestellt oder der eingesetzte Kaffee wird – bei Produktion durch den Steuerlagerinhaber – durch Überführung in den freien Verkehr versteuert.

Wie wird die Kaffeesteuer in Deutschland berechnet?

 

Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt zurzeit 2,19 Euro pro Kilogramm (EUR/kg) für Röstkaffee und 4,78 EUR/kg für löslichen Kaffee. Handelt es sich um Mischungen aus beiden Formen, richtet sich der Steuersatz nach dem jeweiligen Anteil.

Kaffeesteuer Quiz 

Wie hoch ist die Kaffeesteuer auf 1kg Röstkaffee?

GQS Quiz time

2,19€
Welche Kaffeeart ist von der Steuer befreit?

GQS Quiz time

Rohkaffee
Wer erhebt die Kaffeesteuer in Deutschland?

GQS Quiz time

Der Zoll
Wie viel Kaffeesteuer fällt auf 1kg löslichen Kaffee an?

GQS Quiz time

4,78€
Wie viel Kaffee darf eine Privatperson steuerfrei einführen?

GQS Quiz time

10kg

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